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KFZ – Tauglichkeitsuntersuchung

Die Führerscheinstelle muss prüfen ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage eines ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Gutachtens getroffen.

Ein ärztliches Gutachten ist notwendig für die Erteilung und Verlängerung von nachfolgenden Fahrerlaubnisklassen:
C1 / C1E / C / CE / D1 / D1E / D / DE

Für die Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung:
FzF

Zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse finden die entsprechenden Vordrucke der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Verwendung.