Verkehrsmedizinische Begutachtung
Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) einer Eignungsprüfung unterziehen. Anschließend erhält der Verkehrsteilnehmer sein verkehrsmedizinisches Gutachten.
Eine Gefährdung des Verkehrs kann vorliegen, wenn durch eine gravierende körperlich-geistige (psychische) Beeinträchtigung:
1. ein stabiles Leistungsniveau d. h. auch in Belastungssituationen nicht gewährleistet ist
2. in einem absehbaren Zeitraum die Gefahr des plötzlichen Versagens begünstigt wird
3. es zu einer sicherheitswidrigen Einstellung und zu mangelnder Einsicht kommt
4. sich Mängel in der Persönlichkeit zeigen und der Verkehrsteilnehmer nicht mehr regelkonform und sicherheitsgerecht agiert
Die individuelle verkehrsmedizinische Begutachtung sieht eine ausführliche ärztliche Untersuchung d. h. Labor- und Spezialuntersuchungen sowie die Berücksichtigung der Befunde aus ärztlichen Untersuchungen entsprechender Fachkollegen vor.
Das Ergebnis der verkehrsmedizinischen Begutachtung wird in Form eines ärztlichen Gutachtens dem Fahrerlaubnisinhaber bzw. Fahrerlaubnisbewerber ausgehändigt. Dieser hat anschließend die jeweilig zuständige Behörde (Führerscheinstelle) zwecks Fahrerlaubnis darüber zu unterrichten.
Die Kosten für die verkehrsmedizinische Begutachtung hat der Antragsteller zu tragen.