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Hausärztliche und hausarztzentrierte Versorgung

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung genießt in Deutschland umfangreiche Leistungen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung. Es handelt sich dabei um ein bewährtes Modell sowohl in Hinblick auf das gesellschaftliche Gesundheitssystem als auch auf Seiten der Patienten.

Die Versicherten haben die Möglichkeit mit ihrer Krankenkasse einen speziellen Vertrag zur hausärztlichen Versorgung abzuschließen. Das bedeutet, dass ein Jahr lang bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst der jeweils gewählte Hausarzt aufgesucht wird. Dieser entscheidet dann über entsprechende Therapien und über Erfordernis einer Überweisung zum fachärztlichen Kollegen. Ausgenommen von dieser Vereinbarung ist der Besuch beim Augen- Kinder- und Frauenarzt.

Die Versicherten genießen bei dieser Vereinbarung die Vorteile eines besonderen Hausarzttarifes und das bedeutet ganz konkret:
- Finanzielle Vergünstungen durch die Krankenkasse
- Prämienauszahlung an die Versicherten
- Ermäßigung bei den Zuzahlungen

In Deutschland betreut der Hausarzt nicht selten seine Patienten über Jahre – ja sogar über Generationen – hinweg, so wird er im Laufe der Zeit nicht selten zu einem Familienarzt.